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Muss ich Schweizer sein?
Nein. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Auch Vereine, Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften können in der Schweiz eine Stiftung gründen.
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Wie viel Vermögen braucht es?
Der Zwecksetzung entsprechend sehr unterschiedlich. Es ist jedoch möglich, auch nach der Gründung der Stiftung ihr weitere Mittel, Kapital oder auch Grundstücke, zukommen zu lassen.
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Wie viel Einfluss habe ich als Stifter?
Als Stifter zu Lebzeiten können Sie sich als Präsident des Stiftungsrates einsetzen und auf diese Weise mit entscheiden, wie dem Stiftungszweck im Einzelnen nachzuleben ist.
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Braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz?
Nein. Sie können an jedem beliebigen Ort der Schweiz eine Stiftung errichten und ihren Wohnsitz im In- oder Ausland beibehalten.
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Welchen Namen trägt die Stiftung?
Der Name ist weitestgehend frei wählbar. Häufig wird der eigene Name des Stifters gewählt.
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Kann ich auch meine Familie begünstigen?
Familienstiftungen sind nach schweizerischem Recht zulässig, jedoch nur für Zwecke der Ausbildung oder Unterstützung von Familienangehörigen, nicht für deren finanziellen Unterhalt.
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Ist der Stiftungszweck abänderbar?
Das gewidmete Vermögen steht grundsätzlich dem einmal gewählten Stiftungszweck wie er in der Stiftungsurkunde festgelegt ist, voll zur Verfügung. Die rechtlichen Entwicklungen gehen in Richtung vermehrter Flexibilität. |